Arzneiherstellung

Die Herstellung von homöopathischen Arzneien ist sowohl nach deutschem als auch europäischem Arzneimittelrecht verbindlich festgeschrieben; in Deutschland regelt das Amtliche Homöopathische Arzneibuch (HAB) von 1978 (Erweiterungen 1985 und 1991) die einzelnen Verfahrensschritte. Das HAB geht auf eine 1872 von W. Schwabe verfasste Schrift zurück. Ein europäisches homöopathisches Arzneibuch ist in Bearbeitung.

Der erste Schritt zur Zubereitung eines homöopathischen Mittels besteht in der Herstellung der Urtinktur oder Ursubstanz. Je nach Ausgangsmaterial ist diese Ursubstanz: eine Essenz, das heißt der mit Alkohol versetzte, frisch gepresste Saft von Pflanzen oder Pflanzenteilen;eine Tinktur, das ist der alkoholische Auszug aus getrockneten pulverisierten Pflanzen oder gequetschtem tierischem Material;eine alkoholische oder wässrige Lösung von löslichen Salzen oder Säuren;eine Verreibung aus unlöslichen Mineralien oder pulverisierten Pflanzenteilen, die mit Milchzucker im Mörser zerkleinert werden.

Mit dem Minimieren der Dosis ist eine Steigerung der Wirkung verbunden - die Arzneisubstanz wird potenziert (von lateinisch potentia: Macht) oder Dynamisieren (von griechisch dynamis: Kraft). Es ist jedoch kein reiner Verdünnungsvorgang, sondern eine Kombination von Verdünnen und Verschütteln oder Verreiben: Bei jedem Potenzierungsschritt wird die Substanz zunächst mit einem Lösungsmittel verdünnt und anschließend durch »abwärts gerichtete Schüttelschläge mit der rechten Hand auf eine harte, aber elastische Unterlage« verschüttelt (auch die Zahl der Schläge ist je nach Potenzierungsart festgelegt); beim Potenzieren nicht löslicher Stoffe durch einstündiges Verreiben mit Milchzucker erfolgen Verdünnung und Verschüttelung in einem Schritt.

Für jede Potenzstufe wird ein eigenes Gefäß mit entsprechender Menge Lösungsmittel verwendet. Als Alternative zu dieser Mehrglasmethode nach Hahnemann wurde 1831 eine Methode in nur einem Glas vom russischen Homöopathen N.S. von Korsakow (1788-1853) eingeführt. Die Korsakow-Methode wird v.a. in Frankreich angewendet. Die derart hergestellten Arzneien haben in ihrer Bezeichung ein K (z.B. MK bedeutet: C 1000 nach Korsakow). Feste Ausgangsstoffe werden nicht mit Lösungsmittel sondern durch Verreiben mit Milchzucker potenziert.


Potenzarten homöopathischer Arzneien

Das Potenzieren erfolgt stufenweise, und zwar in Dezimalpotenzen (lateinisch decem: zehn), die mit D abgekürzt werden, in mit C gekennzeichneten Centesimalpotenzen (lateinisch centum: hundert) oder in 50.000er-Schritten (Bezeichnung LM oder Q; die römischen Zahlen L und M stehen für 50 beziehungsweise 1000, Q, die Abkürzung für quinquagintamilia, für 50.000). Wie hoch ein Mittel potenziert wurde, wird durch Kürzel bezeichnet. So ist beispielsweise C 12 ein Mittel, das durch zwölfmaliges Verdünnen im Verhältnis 1:100 und anschließendes Verschütteln aus der Urtinktur hervorgegangen ist.


Darreichungsformen homöopathischer Arzneien

Homöopathische Arzneimittel können in Form von Lösungen (Dilutionen, abgekürzt Dil.), zu Tabletten gepressten Verreibungen (Triturationen, abgekürzt Trit.) oder als Globuli verabreicht werden. Ein Globulus (lateinisch für Kügelchen) ist die häufigste Darreichungsform.